Schmalkalden-Meiningen: Unnötige Feuerwehreinsätze durch illegales Verbrennen von Grünschnitt

Gastbeitrag von Christopher Eichler

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu fahrlässig hervorgerufenen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen – insbesondere im Raum Schmalkalden.

Der Grund: wiederholte, unerlaubte Feuer auf privaten Grundstücken, bei denen in größerem Umfang frischer Grünschnitt verbrannt wurde.

Dabei kam es nicht nur zu massiver Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft, sondern auch zu einer eklatanten Flammenbildung – die bei Dunkelheit weithin sichtbar war und zahlreiche Notrufe auslöste.

Gefahr für Mensch und Umwelt – Belastung für Einsatzkräfte

Ein besonders brisantes Beispiel: Am 13. Juli musste die Feuerwehr zu einem Brand in einer Gartenlage in Schmalkalden ausrücken, weil dort angezündeter Grünschnitt einen Flächenbrand auf einer angrenzenden Wiese entfachte – unweit der offiziellen Annahmestelle für Grünabfälle.

Glücklicherweise konnte ein Übergreifen der Flammen auf benachbarte Grundstücke verhindert werden.

„Derartige Einsätze binden nicht nur ehrenamtliche Einsatzkräfte, sondern gefährden unter Umständen auch Menschenleben und Umwelt – insbesondere bei erhöhter Waldbrandgefahr nach längeren Trockenphasen.

Wozu solcher Leichtsinn führen kann, haben wir zuletzt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gesehen, als sogar der Katastrophenfall ausgerufen werden musste“, mahnt Susanne Reich, die als Hauptamtliche Beigeordnete im Landratsamt auch für den Fachbereich Ordnung und Sicherheit verantwortlich ist.

Grünschnitt verbrennen? Seit 2016 verboten!

Trotz aller Aufklärung scheint es weiterhin Unklarheiten zu geben: Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen – insbesondere von Grünschnitt – ist in Thüringen seit 2016 grundsätzlich verboten.

Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das dies eindeutig regelt: Abfälle dürfen nur in zugelassenen Anlagen behandelt oder beseitigt werden. Ausnahmen für private Feuer im Garten sind nicht vorgesehen.

Auch die Luftverunreinigung durch solche Feuer kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen – etwa wenn Rauch in benachbarte Wohnhäuser zieht.

Entsprechende Verstöße können mit Bußgeldern zwischen 20 und 300 Euro geahndet werden, bei größeren Mengen sogar mit bis zu 1.500 Euro. Wer wiederholt oder vorsätzlich handelt, muss mit noch höheren Strafen rechnen.

Der richtige Weg: Entsorgung über die Grünschnittannahmestellen

Im gesamten Landkreis stehen Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten zur legalen und umweltgerechten Entsorgung von Grünschnitt zur Verfügung – etwa über die kommunalen Annahmestellen.

Dort wird das Material fachgerecht verwertet – ganz ohne Brandrisiko und ohne Belastung für die Nachbarschaft.

Eine Übersicht über die Grünschnittannahmestellen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landkreises unter www.lra-sm.de.

Auch eine fachgerechte Kompostierung auf dem eigenen Grundstück ist natürlich möglich.

Ein Appell an die Vernunft – und an das Ehrenamt

„Unsere ehrenamtlichen Feuerwehrleute sind jederzeit bereit, Hilfe zu leisten – doch gerade deswegen sollten wir alles daransetzen, unnötige Einsätze und Gefahren für unsere Mitmenschen zu vermeiden“, betont Landrätin Peggy Greiser.

„Was in manchen Fällen als harmloses Feuer im Garten beginnt, kann schnell gefährlich werden – für Menschen, für Eigentum, für die Natur.“

Zugleich appelliert sie an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht nur an die Regeln zu halten, sondern auch über eine freiwillige Mitarbeit bei der Feuerwehr nachzudenken: „Jede Hand wird gebraucht. Unsere Feuerwehren suchen motivierte Menschen – Frauen und Männer, die sich für ihre Heimat starkmachen wollen. Wer sich engagieren möchte, ist herzlich willkommen.“

Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Gartenabfällen und zu den Grünschnittannahmestellen im Landkreis finden sich unter: www.lra-sm.de.